Nach den neuen Coronaschutzverordnung können Schüler mit einem Schülerausweis belegen, dass sie regelmäßig getestet werden. Die Vorlage eines Schülerausweises ist Pflicht für Kinder über 15 Jahre – unsere Kinder sind erkennbar Schüler und gehen „so“ als getestet durch. Die Bescheinigungen entfallen ebenso.

Leave a Comment