Liebe Eltern,

sicherlich warten Sie schon gespannt und mit etwas Sorgen auf Neuigkeiten aus der Schule. Das geht uns genau so – und mit der Schulmail vom 03.08.20 haben die Schulen Vorgaben zum Schulstart am 12. August erhalten:

Das Schuljahr 20/21 beginnt mit einem Regelbetrieb, der erforderliche Schutzmaßnahmen in der Corona-Zeit vorsieht. Alle Kinder haben sowohl ein Recht auf Bildung, aber auch darauf, möglichst optimal geschützt zu werden. Die aufgezählten Maßnahmen sind zunächst bis zum 31. August oder bis zu den Herbstferien gültig.

Für uns bedeutet das im Alltag:

  • In der ersten Schulwoche (12. – 14.08.) haben alle Klassen von 8.10 bis 11.45 Uhr Unterricht bei ihrem Klassenlehrer. Der Stundenplan wird zum Ende der Woche herausgegeben. Es gibt keine gestaffelten Anfangs- und Pausenzeiten mehr. Jede Klasse erhält von ihrem Klassenlehrer einen Aufstellplatz auf dem Schulhof, der durch den Klassennamen erkennbar ist. Ausnahmen: Die Klassen 1a und 1b lernen ihren Aufstellplatz bei der Einschulung kennen und starten erst am 13.08. zu den verabredeten Zeiten (siehe Einladung zur Einschulung).
  • Die Einschulungsfeier findet wie geplant statt.
  • Alle Kinder tragen auf dem Schulhof und im Gebäude einen Mund-Nasen-Schutz (Maske). Auf ihren festen Plätzen im Unterricht dürfen sie ihn absetzen. Die Eltern sind dafür zuständig, dass ihr Kind eine „Maske“ besitzt und sie richtig aufsetzen kann. Das hat im letzten Schuljahr schon gut geklappt – bitte üben Sie das weiter mit Ihrem Kind.           
  • Die Kinder bleiben in ihren festen Klassengruppen. Es gibt möglichst wenig Lehrerwechsel. In der OGS werden ebenfalls feste Gruppen gebildet. Außerschulische Partner wie Kirche oder Musikschule werden wieder zugelassen und halten sich ebenfalls an die Hygienevorschriften.
  • Der Sportunterricht findet bis zu den Herbstferien im Freien statt.
  • Das Lernen auf Distanz, sollte es nötig werden, ist dem Lernen in der Schule nun gleichgestellt. Die Kinder sollen Bildungsziele erreichen, und ihre Leistungen werden auch bewertet. Das Material stellt der Klassenlehrer bereit. Diese Kinder können auf Distanz beschult werden:
  • Vorerkrankte Schüler/Schülerinnen, deren Eltern entscheiden, dass ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnimmt. Wenden Sie sich an die Schule, wenn Sie hierzu weitere Informationen benötigen; Schul- und Klassenleitung beraten Sie.
  • Kinder vorerkrankter Angehöriger dürfen dem Präsenzunterricht ebenfalls ausnahmsweise und für eine begrenzte Zeit fernbleiben. Wie zuvor wird ein Attest des erkrankten Angehörigen benötigt.
  • Kinder, die in Quarantänemaßnahmen sind.
  • Kinder mit Covid-19-Symptomen (u.a. Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns) werden sofort nach Hause geschickt bzw. abgeholt. Bis dahin werden sie getrennt von anderen Kindern in der Schule beaufsichtigt. Es ist vorgeschrieben, dass sich die Schulleitung an das Gesundheitsamt wendet.

Bei Schnupfen ohne weitere Symptome sollte das betroffene Kind  während der nächsten 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Treten keine Symptome auf, nimmt das Kind wieder am Unterricht teil.

  • Wenn Lehrkräfte fehlen, kommt es zu Vertretungssituationen. In der Corona-Zeit passiert das häufiger, und wir alle benötigen Verständnis und Flexibilität.
  • Die Corona-Warn-App wird für alle am Schulleben Beteiligte empfohlen.
  • Es laufen Vorbereitungen dafür, bedürftige Kinder mit digitalen Endgeräten zu versorgen und sichere Plattformen für alle aufzubauen. Hier halten wir Sie auf dem Laufenden.

Sie sehen, dass auch das Schuljahr 2020/21 durch Corona belastet ist. Es erfordert von uns allen Rücksicht und Geduld. Darum bitte ich Sie als Eltern.

Wir als Schule sind für Rückfragen da, beraten Sie gern und möchten, dass Ihr Kind sicher und möglichst gut mit uns lernen kann.

Ich wünsche uns allen einen guten Start und eine gute Zusammenarbeit!

Mit freundlichen Grüßen

Iris Brembt-Liesenberg

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