Nach den neuen Coronaschutzverordnung können Schüler mit einem Schülerausweis belegen, dass sie regelmäßig getestet werden. Die Vorlage eines Schülerausweises ist Pflicht für Kinder über 15 Jahre – unsere Kinder sind erkennbar Schüler und gehen „so“ als getestet durch. Die Bescheinigungen entfallen ebenso.
Die Vorfreude auf den Schulausflug war groß – und alle Kinder haben den Ausflug zum Schloss Beck sichtlich genossen! Wir danken dem Förderverein, der alle eingeladen hat und auch die Busfahrt spendierte. Die strahlenden Augen im bekannten türkisfarbenen Dress waren hoffentlich eine Belohnung für alle, die sich für den Ausflug eingesetzt haben.
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