Dorsten, 23.03.2020

Liebe Eltern,

wie Sie bereits erfahren haben, gibt es Änderungen im Bereich der Notbetreuung. Anspruch auf eine Notbetreuung besteht,  wenn ein Elternteil in kritischer Infrastruktur beschäftigt ist und eine Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes – durch das private Umfeld organisiert werden kann.

Eine unabkömmliche Tätigkeit in kritischer Infrastrukturen sind Tätigkeiten in folgenden Bereichen: Energie, Wasser, Entsorgung, Ernährung, Hygiene, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Wirtschaftswesen, Transport und Verkehr, Medien, staatliche Verwaltung und Schulen, Kinder- und Jugendhilfen und Behindertenhilfe.

Eine Bescheinigung des Arbeitsgebers muss vorgelegt werden.

Die Notbetreuung steht bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Sie erreichen uns telefonisch ab 8.00 Uhr in der Schule. Sprechen Sie unbedingt auf den Anrufbeantworter und nennen Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Wir melden uns zeitnah zurück.

Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

gez. U. Luther, Rektorin

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