Bildung und Erziehung – eine gemeinsame Aufgabe von Elternhaus und Schule

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule ist notwendig, um diesen gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsauftrag wahrzunehmen und die Kinder in ihrer schulischen Entwicklung zu unterstützen und bestmöglichst zu fördern.

Neben regelmäßig stattfindenden Elternsprechtagen haben die Eltern immer auch die Möglichkeit, bei Bedarf einen Beratungs-/Gesprächstermin mit der Lehrerin/ dem Lehrer zu vereinbaren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vor dem Unterricht den Kindern und ihren Gesprächsbedürfnissen widmen möchten und dann keine Zeit für ein Elterngespräch haben.

Elternmitwirkung findet auch in den schulischen Gremien statt. Die Eltern aller Kinder einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft, welche sich in der Regel einmal im Halbjahr trifft, um über die Angelegenheiten der Klasse zu beraten.

Die gewählten Elternvertreter der Klassenpflegschaften beraten gemeinsam in der Schulpflegschaft über schulische Angelegenheiten.

In der Schulkonferenz, dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule, sind zu gleichen Teilen Eltern- und Lehrervertreter vertreten. Grundsätzliche Angelegenheiten der Schule werden hier besprochen und beschlossen.